AGB's der Agentur für Kommunikation
Emanuel Winklhofer
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur für Kommunikation Emanuel Winklhofer, nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachfolgend „Kunde“ genannt. die Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen einschließlich der Beratung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Leistungen.
1.2 Die folgenden allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Auftragserteilungen durch Kunden an die Agentur einschließlich mit Kunden geschlossener Verträge.
1.3 Diese AGB für die Agenturleistungen gelten nur, soweit der Kunde Unternehmer (meist Apotheker) ist.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Stillschweigen der Agentur gegenüber anderslautenden Bedingungen -auch in einem eventuellen Bestätigungsschreiben- gilt auf keinen Fall als Anerkennung oder Zustimmung.
1.5 Etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen oder ähnlichem verwiesen wird, wird hiermit vorsorglich widersprochen.
1.6. Nach erstmaliger Einbeziehung gelten diese AGB für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung im Einzelfall, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Verträge mit der Agentur kommen erst mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit der Bestellung des Kunden auf der Grundlage eines vorher von der Agentur übermittelten verbindlichen Angebots/Kostenvoranschlages zustande. Die Agentur behält sich vor, Angebote (besonders bei Kleinaufträgen oder dringenden Eilaufträgen) durch sofortige Ausführung konkludent oder (per Telefon, Fax oder Mail) anzunehmen. Der Vertragsinhalt richtet sich nach der Auftragsbestätigung durch die Agentur. Bei Differenzen zwischen diesen AGB und einem einzelnen Auftrag gilt insoweit der vereinbarte Inhalt des Auftrages.
2.2 Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt worden sind.
3. Bindefrist von Angeboten: Angebote der Agentur sind bis vier Wochen nach Zugang bindend, soweit nicht im Angebot Abweichendes bestimmt ist.
4. Protokolle, Informationen, Weisungen
4.1 Soweit die Agentur von einer den Auftrag betreffenden Besprechung mit dem Kunden ein Protokoll anfertigt, ist der Inhalt des Protokolls für beide Parteien verbindlich,falls der Kunde nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang des Protokolls widerspricht. Im Einzelfall können die Parteien, soweit notwendig, andere Fristen vereinbaren.
4.2. Der Kunde und die Agentur tauschen gegenseitig, rechtzeitig und umfassend alle Informationen aus, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen wichtig sind. Hierzu gehören Informationen über das dem Kunden zur Verfügung stehende Budget sowie alle für die Leistungserbringung durch die Agentur relevanten Marktdaten und betriebswirtschaftlichen Daten.
4.3 Die Agentur ist an die Weisungen des Kunden gebunden. Der Kunde wird seine Weisungen und Genehmigungen so rechtzeitig erteilen, dass die Agentur in die Lage versetzt wird, alle Arbeiten, mit denen sie beauftragt ist, reibungslos und termingerecht durchführen zu können.
5. Lieferung, Liefertermine und Verzögerungen
5.1 Die Agentur ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung berechtigt, dem Kunden die fertig gestellten Leistungen auf dessen Kosten zuzusenden. Jede Sendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Agentur ist berechtigt, die geeignet erscheinende Versendungsart zu wählen.
5.2 Fixtermine müssen exakt sein und schriftlich vereinbart werden.
5.3 Bei Überschreitung einer verbindlichen Lieferfrist ist der Kunde erst nach schriftlichem Setzen einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.4 Der Lauf von Fristen wird u.a. gehemmt, wenn der Kunde nach Erteilung des Auftrages Änderungswünsche äußert, die eine maßgebliche Auswirkung auf die Terminierung haben. Die Agentur wird den Kunden dann ggf. entsprechend informieren, so dass ein neuer Termin abgestimmt werden kann.
6. Abnahme und Mängel
6.1 Annahme und/oder Zahlung stellen eine Abnahme dar. Eine Abnahme gilt darüber hinaus als erfolgt, wenn der Kunde das abnahmefähige Werk nicht innerhalb einer Frist von einer Woche abnimmt, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Frist zwischen den Parteien vereinbart wurde. Die Abnahme richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2 Wurden Teile der Leistung vom Kunden bereitgestellt oder von diesem vorgegeben, so kann sich der Kunde insoweit nicht auf das Vorliegen eines Mangels berufen. Mangelhaft sind im Übrigen nur Leistungen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, bei denen von den Anforderungen oder Weisungen des Kunden grob abgewichen wurde oder die grob unsachgemäß ausgeführt wurden.
6.3 Im Rahmen der Vorgaben des jeweiligen Auftrages ist die Agentur frei in der künstlerischen Gestaltung von beauftragtem Material. Reklamationen beispielsweise hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten technischen Mittel sind insoweit somit ausgeschlossen.
7. Honorar und Vergütung von Nutzungsrechten, und etwaige Nebenkosten.
7.1 Für die Leistungen der Agentur wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale in Ansatz gebracht. Sämtliche Preisangaben verstehen sich stets zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Honorare sind vor Auftragserteilung mit der Agentur zu vereinbaren oder ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preisspiegel, der jählich für die Produkte herausgegeben wird.
7.2 Die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung beinhaltet Eigenleistungen der Agentur und Fremdleistungen, die zum Teil gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit diese nicht explizit als integrierter Bestandteil der Eigenleistungen der Agentur vereinbart wurden.
7.3 Wird die für eine Leistung vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält die Agentur auch für die Zeit, um die sich die Arbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
7.4 Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche des Kunden nach Auftragserteilung führen zu einem zusätzlichen Vergütungsanspruch der Agentur, soweit diese einen deutlichen Mehraufwand bewirken.
7.5 Die Einräumung von Nutzungsrechten an Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechtspositionen hinsichtlich der Leistungen der Agenturbedarf einer Vereinbarung im Einzelfall. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist jede Nutzung der durch die Agenturerbrachten Leistungen über das reine Leistungshonorar hinaus honorarpflichtig.
7.6 Das Nutzungshonorar richtet sich nach dem Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte (zeitlich, räumlich, inhaltlich, Verwendungszweck) und wird zusammen mit diesen vorab vereinbart. Es gilt nur für die vereinbarte Nutzung. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
7.7 Die Nutzungsrechte erwirbt der Kunde erst mit der vollständigen Begleichung aller auf die jeweilige Leistung entfallenden finanziellen Verpflichtungen, insbesondere des Honorars und der Erstattung sämtlicher Kosten.
7.8 Fremdkosten sowie Nebenkosten (Porto, Verpackung, Vervielfältigungen, Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, etc.) werden dem Kunden weiterberechnet.
7.9 Die im Rahmen der Ausführung des Auftrags notwendig werdenden Reisekosten trägt der Kunde. Diese Reise- und (soweit erforderlich) Übernachtungskosten werden gesondert berechnet: Für den gefahrenen km per PKW 0,55 EURO, Zugfahrt nach Angabe.
7.10 Der Kunde trägt zudem Abgaben an Verwertungsgesellschaften (GEMA, etc.), Steuern, nutzungsrechtliche Abgeltungen, Zollkosten sowie Künstlersozialversicherungsabgaben, auch wenn diese erst nachträglich erhoben werden.
8. Zahlungsbestimmungen
8.1 Die Agentur ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und diese entsprechend abzurechnen. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann die Agentur Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Leistungsaufwand verlangen.
8.2 Rechnungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
9. Urhebernutzungsrechte, Rechte Dritter, Recht zur Eigenwerbung
9.1 Soweit die Einräumung von Nutzungsrechten an Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechtspositionen hinsichtlich der Leistungen der Agentur im Einzelfall vereinbart wurde, bedarf jede anderweitige oder weitergehende Nutzung durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Dritten der Zustimmung durch die Agentur, wobei sie die Zustimmung von der Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars abhängig machen kann.
9.2 Eine Einräumung von Nutzungsrechten bezieht sich nicht auf Entwürfe, die der Kunde abgelehnt hat oder die er nicht zur Durchführung freigegeben hat. Derlei Entwürfe unterliegen der freien Verfügbarkeit durch die Agentur.
9.3 Soweit nicht vereinbart, sind Vervielfältigungen, Duplikationen, Reproduktionen o. ä., unabhängig in welcher Weise die Nutzung erfolgt, nicht gestattet.
9.4 Eine Weitergabe der Leistungen der Agentur an Dritte ist nur in dem für den Vertrag erforderlichen Umfang gestattet. Eine Weitergabe an Dritte (auch andere Konzern-oder Tochterunternehmen) ist darüber hinaus, ebenso wie eine Weiterlizensierung, nicht ohne vorherige Zustimmung durch die Agentur gestattet.
9.5 Zieht die Agentur Dritte (Fotografen, externe Dienstleister, etc.) zur Erbringung von Fremdleistungen heran, so werden deren Rechte nach Möglichkeit im jeweils vom Kunden gewünschten Umfang erworben. Der Erwerb erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser AGB. Die Agentur wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Rechte informieren, soweit ihr diese bekannt sind. Die Agentur übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhungen nach §§ 32, 32 a ff. UrhG. Von solchen Ansprüchen stellt der Kunde die Agentur auf erstes Anfordern frei. Diese Freistellung erfasst auch die Übernahme der notwendigen Rechtsverfolgungs- bzw. Verteidigungskosten. Diese Freistellungsverpflichtung des Kunden gegenüber der Agentur gilt auch für den Fall, dass Dritte deswegen Ansprüche erheben, da der Kunde deren Leistungen über den vereinbarten Umfang der gewährten Nutzungsrechte hinaus genutzt hat bzw. genutzt haben soll. Weitere Schadensersatzansprüche der Agentur bleiben vorbehalten.
9.6 Die Agentur ist jederzeit und auch nach Beendigung des Auftrages berechtigt, die Leistung selbst für Zwecke der Eigenwerbung und Präsentation zu nutzen.
9.7 Die Agentur ist berechtigt, alle von ihr entwickelten Werbemittel mit ihrem Namen in dezenter Schrift zu kennzeichnen (wird selten in Anspruch genommen).
10. Vollmacht/Beauftragung Fremdleistungen
Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines mit dem Kunden abgestimmten Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist die Agentur bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Kunden einzugehen. In diesem Falle haftet die Agentur nicht für die Bezahlung der Leistungen des Dritten oder für die Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen des Kunden oder des Dritten. Die Agentur überprüft nicht die Bonität von Dritten und steht hierfür auch nicht ein. Auf Anforderung hat der Kunde der Agentureine entsprechende Originalvollmacht auszustellen.
11. Haftung / Verjährung
11.1 Die Agentur haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie unbeschränkt.
11.2 Die Agentur haftet zudem für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
11.3 Die Haftung der Agentur bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) ist der Höhe nach begrenzt auf den nach der Art des Auftrags vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.4 Im Übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.
11.5 Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.6 Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der in der Branche üblichen und fachmännischen Sorgfalt.
11.7 Die Agentur haftet nicht für produktbezogene Werbeaussagen des Kunden.
11.8 Die Agentur haftet nicht für die Schutzfähigkeit ihrer Leistungen im Sinne des Patent-, Urheber-, Geschmacksmuster- oder Markenrechts oder eine sonstige Schutzfähigkeit. Bei der Entwicklung von Marken führt die Agentur keine abschließende rechtliche Prüfung durch, wird diese jedoch, falls vom Kunden gewünscht, in dessen Namen und auf dessen Rechnung veranlassen.
11.9 Es obliegt dem Kunden zu überprüfen, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung, bzw. deren Nutzung gegen das Wettbewerbsrecht, Rechte Dritter (Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte usw.) oder andere Rechte/Gesetze verstößt. Die Haftung für etwaige Verstöße obliegt dem Kunden. Der Kunde hat die Agentur einschließlich der gesetzlichen Vertreter persönlich gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, bzw. von diesen auf erstes Anfordern freizustellen. Diese Freistellung erfasst auch die Übernahme der notwendigen Rechtsverfolgungs- bzw. Verteidigungskosten. Weitere Schadensersatzansprüche der Agentur bleiben vorbehalten.
11.10 Die Agentur übernimmt, über die ihr etwaig obliegenden Auswahl-und Überwachungspflicht hinaus, keine Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung von Aufträgen an Dritte, die keine Erfüllungsgehilfen der Agentur zur Erbringung der eigenen Leistungspflichten aus dem Auftrag sind. Die Agentur wird jedoch auf Verlangen alle ihr etwaig zustehenden Ansprüche gegenüber Dritten an den Kunden abtreten und diesen bei der Durchsetzung der Ansprüche nach Möglichkeit unterstützen.
11.11 Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung der vertretungsberechtigten Personen der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der vertretungsberechtigten Personen der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer übernommenen Garantie, ferner Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der vertretungsberechtigten Personen der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. Geheimhaltung
Alle im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen der Agentur sind durch den Kunden streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrags.
13. Insolvenz des Kunden
Sofern der Kunde insolvent wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, ist die Agentur berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
14. Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann etwaige Zurückbehaltungsrechte nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig gerichtlich festgestellter Forderungen geltend machen.
15. Einstweiliger Rechtsschutz
Der Kunde verzichtet auf Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes für den Fall einer Streitigkeit mit der Agentur im Zusammenhang mit einem Auftrag oder seiner Durchführung.
16. Aufrechnung
Nur sofern die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist eine Aufrechnung mit Ansprüchen der Agentur zulässig.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen bezüglich dieser AGB oder des erteilten Auftrages, wie auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten nur für den betreffenden Auftrag. Soweit nach diesen AGB ein Schriftformerfordernis besteht, ist dieses auch durch Telefax oder E-Mail erfüllt.
17.2 Soweit eine der Bedingungen dieser AGB oder eine Bedingung eines Auftrages unwirksam ist oder wird, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bedingung eine solche, deren Wirkung dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Ziel am nahesten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
17.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Ort vorgeschrieben ist.
17.4 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
Agentur für Kommunikation
Emanuel Winklhofer
Waldstr. 26
93197 Zeitlarn
Telefon: +49 9402-78 28 00
Telefax: +49 9402-78 28 02
E-Mail: emanuel@winklho.de
www.winklho.de
Vertragsgestaltung
1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer haben Vorrang vor entgegenstehenden
‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen’ des Auftraggebers.
2.1 Der Trainer erbringt seine Dienstleistungen selbst und nicht durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im Einzelnen festgelegt.
2.3 Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren.
3.1 Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich.
3.2 Für Besprechungen, Analysen, Trainings-Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, wird ein Tageshonorar vereinbart.
3.3 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u.a.
3.5. Tagessatz für eine Buchung einer Einzelveranstaltung: 2.500,- EURO
Tagessatz für eine Buchung von mehr als 5 Veranstaltungen: 2.300,- EURO
Tagessatz für eine Buchung von mehr als 10 Veranstaltungen: 2.100,- EURO
3.6 Reise- und (soweit erforderlich) Übernachtungskosten werden gesondert berechnet:
Für den gefahrenen km per PKW 0,55 EURO, Zugfahrt nach Angabe.
Mietkosten für Technik bei Seminaren:
Digital-Video, Video-Beamer, Funkmicro, Soundanlage Bose 2x500 Watt, digitale
Abspielgeräte etc. pauschal 400,- EURO/Tag.
3.7 Alle Leistungen gelten zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.) . Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen Einwilligung des Trainers. Ein Mitschnitt auf Ton- oder
Videobändern ist nicht gestattet.
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.3 Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainings-Maßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4 Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
4.5 Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
4.6 Der Trainer trifft in Absprache mit dem Auftraggeber die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Trainer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.
4.7 Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.8 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werde, bemüht sich der Trainer, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Das vom Trainer vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziff. 4.1zur Verfügung gestellt.
4.9 Der Trainer versichert, dass sich seine Lehren an den Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland orientieren und er kein Sympathisant, Anhänger oder Mitglied einer Sekte ist.
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Trainers.